Hinweisgebersystem

Mit Wirkung zum 02.07.2023 tritt das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ – Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft (vgl. BGBL. 2023 I Nr. 140 vom 02.06.2023). Danach sind u.a. Unternehmen verpflichtet, eine interne und eine externe Meldestelle einzurichten, bei denen Gesetzesverstöße gemeldet werden können.

Hierfür haben wir folgende Meldestelle für Sie eingerichtet. Die Anonymität der Hinweisgebenden wird gewährleistet.

https://jaeger-gruppe.hinweisgeben.eu/